Wir sind für Sie da!

 

Familienhilfe

Wir helfen Ihnen, wenn Sie aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, einer Reha oder einer Kur Ihre Kinder nicht selbst versorgen können. Unsere ausgebildeten Haushaltshilfen springen ein, wenn Hilfe gewünscht ist. Familien, deren Kinder unter 12 Jahren alt sind, haben Anspruch auf eine Person, die ihnen in solchen Momenten den Haushalt führt. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt direkt mit der Krankenkasse, mit der auch der individuelle Betreuungsaufwand abgestimmt wird. Zu dieser Leistung sind die gesetzlichen Krankenkassen übrigens verpflichtet.

Bei einigen Krankenkassen wird diese Unterstützung, die sogenannte Familienhilfe, übrigens auch bei älteren Kindern gewährt. Es gibt auch Krankenkassen, die bei einer ambulanten Behandlung diese Leistungen auf freiwilliger Basis leisten. Es lohnt sich also stets, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Der erste Schritt ist stets sich seitens des Arztes eine „Verordnung von Haushaltshilfe“ ausstellen zu lassen. Darin gibt der Arzt direkt an, dass und wie lange Sie die Hilfe benötigen und empfiehlt eine tägliche Einsatzdauer. Diese Verordnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse mit der Bitte um Genehmigung ein.

Wenn Sie dann bei uns anrufen, stellen wir Ihnen eine unserer erfahrenen Mitarbeiterinnen vor. Verstehen sich Kind und Erwachsene, können Sie sich mit gutem Gewissen erholen.